rotating Image
Stuttgarter Frühlingsfest
not defined

Allgemeine Teilnahmebedingungen "Facebook und Instagram Gewinnspiel"

Gewinnspiel "Almhütte"

1. Veranstalter

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Veranstalter des Gewinnspiels ist die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Mercedesstr. 50 in 70372 Stuttgart (im Folgenden „in.Stuttgart“ genannt).

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen im Alter von mindestens 16 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Jeder Teilnehmer darf einmalig an dem Gewinnspiel des Stuttgarter Frühlingsfestes teilnehmen. Es ist untersagt, mehrere E-Mail-Adressen oder mehrere Instagram-Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Ein Verstoß gegen die Teilnahmeberechtigungen führt zur Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers.

Mitarbeiter der in.Stuttgart sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

3. Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel des Stuttgarter Frühlingsfestes erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zu den Webseiten mit dem Gewinnspiel tragen.

Eine Teilnahme erfolgt, sobald der Gewinnspiel-Beitrag der Seite „Stuttgarter Frühlingsfest“ (auf Facebook) oder "cannstatterwasen" (auf Instagram) kommentiert ist und der Teilnehmer der Seite folgt/den Beitrag liked. Eine gültige Teilnahme setzt voraus, dass die Teilnahme bis Samstag, 03. Mai 2025 2024, um 12.00 Uhr erfolgt ist.

Die in.Stuttgart behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der den Teilnahmevorgang manipuliert.

Die in.Stuttgart behält sich ebenso das Recht vor, unpassende oder rechtswidrige Kommentare zu löschen.

Für die Korrektheit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Im Fall einer unkorrekten Zuordnung der Sachpreise aufgrund fehlerhafter Datenangaben entfällt der Gewinnanspruch.

Die in.Stuttgart behält sich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden.

4. Gewinne

Die Gewinner wird am Samstag, 03. Mai ermittelt und anschließend per Direktnachricht informiert.

Der Gewinner hat den Gewinn anschließend per Instagram-Nachricht oder E-Mail an dennis.hamann@in.Stuttgart.de zu bestätigen. Bleibt eine Bestätigung bis Sonntag, 04. Mai 2025, 12.00 Uhr aus, so behält sich der Betreiber das Recht vor, den Gewinn einem anderen Teilnehmer zu verleihen.

Zu gewinnen gibt es einen Verzehrgutschein in Höhe von 440 Euro inkl. Tisch und einer Fahrt im Königsschlitten der Almhütte Royal (außer samstags).

Der Gewinn wird am Info-Pavillon hinterlegt. Dies setzt voraus, dass der Gewinner nach Bestätigung des Gewinns seinen Vor- und Nachnamen per Instagram-Nachricht oder E-Mail an dennis.hamann@in.Stuttgart.de übermittelt. Die Kontaktdaten werden ausschließlich für die Gewinnvergabe verwendet. Der Gewinner hat jederzeit das Recht auf Korrektur oder Löschung seiner eigenen Daten.

5. Datenschutz

Der Empfänger, der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Instagram, sondern die in.Stuttgart. Für die Teilnahme am Gewinnspiel werden die Teilnehmer relevanten Instagram-Account Daten einmalig und nur zu diesem Zweck gespeichert. Diese Daten werden von der in.Stuttgart ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zum Verhindern von Missbrauch, verwendet. Gewinnerdaten werden weiter gespeichert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Sie werden dann jedoch für eine weitere Verwendung gesperrt. Bitte beachten Sie, dass als Fan der Instagramseite des Stuttgarter Frühlingsfestes, die im Profil freigegebenen Daten des Teilnehmers für das Stuttgarter Frühlingsfest weiterhin einsehbar bleiben.

Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem

Stuttgarter Frühlingsfest unter

in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG

Mercedesstr. 50

70372 Stuttgart

E-Mail: dennis.hamann@in.Stuttgart.de

widersprechen. Der Widerspruch hat zur Folge, dass Sie von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

Die in.Stuttgart behält sich vor, in den Medien über das Gewinnspiel zu berichten bzw. berichten zu lassen. Ferner kann der Namen des Gewinners (Vorname und erster Buchstabe des Nachnamens) sowie Wohnort auf der Instagramseite von der in.Stuttgart angegeben werden.

6. Haftungsausschluss / Änderung der Teilnahmebedingungen

Die in.Stuttgart haftet nicht für die Verfügbarkeit der Facebook-/Instagramseite sowie der Facebook/Instagramseite von dem Stuttgarter Frühlingsfest. Die in.Stuttgart haftet auch nicht für etwaige Übertragungsfehler.

Die in.Stuttgart behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, insbesondere soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht von der in.Stuttgart zu beeinflussender Umstände erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspieles möglich ist.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB). Gerichtsort ist Stuttgart.

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Nutzer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook/Instagram, sondern die in.Stuttgart. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet. Die Teilnehmer stellen Facebook/Instagram von jeglicher Haftung, welche aus Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere dessen Publikation und Organisation) resultieren, frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind direkt an die in.Stuttgart und nicht an Instagram zu richten.