Erklärung zur Barrierefreiheit
Die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir arbeiten daran die bestehenden Barrieren zu beheben.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.stuttgarter-fruehlingsfest.de .
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- Es ist kein Tastaturfokusindikator vorhanden.
- Einige Bilder haben keine Alt-Texte.
- Einzelne Nicht-Text-Inhalte haben keinen Namen, der ihren Zweck beschreibt.
- Nicht-Text-Inhalte, die hauptsächlich dafür gedacht sind, eine bestimmte Sinneserfahrung zu schaffen oder reine Dekoration sind, werden teilweise nicht von der assistierenden Technologie ignoriert und stellen keine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit.
- Für das Video „Die Wasenboje“ steht keine Textalternative, Audiodeskription oder Audiospur zur Verfügung.
- Informationen, Strukturen und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können teilweise nicht durch Software bestimmt werden.
- In manchen Bereichen wird Farbe als einziges visuelles Mittel benutzt, um Informationen zu vermitteln.
- Die Kontraste entsprechen an einzelnen Stellen (Text- und Nicht-Text-Inhalte) nicht den Richtlinien.
- Wenn die Zeilenhöhe, Abstände nach Absätzen, Buchstabenabstände und Wortabstände vom Nutzer geändert werden, führt dies teilweise zu einem Verlust von Inhalten und Funktionalität.
- Das Untermenü, welches durch das Überfahren der Hauptmenüpunkte mit dem Zeiger sichtbar wird, kann nicht geschlossen werden, ohne den Zeiger oder Tastaturfokus zu bewegen.
- Die Bilder-Karusselle können nicht durch den Nutzer gestoppt werden.
- Der Lageplan ist nicht barrierefrei.
- Es können nicht für alle Bestandteile der Benutzerschnittstelle Name und Rolle durch Software bestimmt werden.
- In Inhalten, die mit Auszeichnungssprachen implementiert sind, können nicht alle Statusmeldungen mittels Rollen oder Eigenschaften durch Software bestimmt werden.
- PDFs sind nicht vollständig barrierefrei.
- Die Inhalte des Veranstaltungsmagazins können vom Screenreader nicht erkannt und vorgelesen werden.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Unter dem Menüpunkt „Anreise – Mit Frühlingsfest-Navi“ ist ein Routenplaner von der Graphmasters GmbH eingebunden. Dieser Bereich ist nur teilweise mit dem § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Auf die Gestaltung dieses Plug-Ins kann die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG keinen Einfluss nehmen.
- Unter dem Menüpunkt „Anreise – Mit dem ÖPNV“ ist ein Plug-In von der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) eingebunden. Auf die Gestaltung dieses Plug-Ins kann die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG keinen Einfluss nehmen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach dem § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.06.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.stuttgarter-fruehlingsfest.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse oder über das Kontaktformular können Sie Kontakt mit uns aufnehmen:
in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
Mercedesstraße 50
D-70372 Stuttgart
Telefon +49 711 9554-30
Telefax +49 711 9554-3100
info(@)in.stuttgart.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.